MCH
Maison commun d’habitation
2. Preis . Wettbewerb 2025
Aus der Umgebung leiten sich keine städtebaulichen Anhaltspunkte für einen sinnvolle Gliederung des Baukörpers ab.
Ausgangspunkt des Entwurfs ist daher ein quadratischer, nutzungsneutraler Raum mit Rastermaß von 3,65 x 3,65/4,25 als kleinster Nukleus. Durch isotrope Reihung des Nuklei (7x3 Felder) entsteht auf dem Baufeld ein Gebäuderiegel mit zwei Vollgeschossen mit nicht-hierarchisierten, gekämmerten Räumen. Der Riegel folgt, durch Versatz des Rasters um einen Halbfeld, dem Straßenverlauf und bricht die Länge des Baukörpers auf eine harmonische Proportion. Der Satteldachabschluss bildet durch seine außermittige Firstlinie zum Süden eine Wandhöhe von drei Geschossen und zum Norden eine Wandhöhe mit zwei Geschlossen aus. Den Fassadenbereichen mit Wandhöhen von drei Geschossen ist eine regalartige Holzkonstruktion aus Balkonen vorangestellt, welche z.B. als Rankgerüst Fassadengrün aufnehmen kann. Alle Wohnungen haben im genossenschaftlichen Sinn gleiche Teilhabe zur Gartenseite und sind nach Süden ausgerichtet.
PLUS wohnen - Die Bewohner nehmen am gemeinschaftlichen Leben, das sich im Erdgeschoss (Gartenzimmer) und im Garten (Gemeinschaftsterrasse) abspielt, teil. Abseits davon legen sie Wert auf die Sicherung der individuellen Wohnbedürfnisse innerhalb ihrer Wohnung, was Ausdruck in einer eigenen Kompaktküche und in einem Individual-Freibereich findet. Es werden je Wohnung ca. 15% der Wohnfläche zugunsten eines unmittelbar der Wohnung vorgelagerten geteilten Bereichs (PLUSzimmer) abgetreten. Dieses Szenario beruht auf der Idee, dass durch den Zugewinn eines zusätzlichen Wohnbereichs im PLUSzimmer, den man sich mit der benachbarten Partei - oder mit der gesamten Hausgemeinschaft - teilt, die Reduzierung der individuellen Wohnfläche aufgewogen und ein "Plus" an Wohnqualität durch das zusätzliche geteilte Zimmer erreicht wird. Dieses gilt insbesondere für die 1-Personen-Wohnungen. Das PLUSzimmer kann je nach Konzept unterschiedlich ausgeprägt sein und verschiedene Nutzungen aufnehmen (Musikzimmer, Atelierraum, Fernsehzimmer, Sport, etc.). Bauordnungsrechtlich fasst das PLUSzimmer zwei Wohneinheiten zu einer Nutzungseinheit zusammen, so dass die Obergrenze von maximal sechs Nutzungseinheiten gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wird.
KONTAKT wohnen - Beim KONTAKTwohnen handelt es sich um zwei Gästezimmer, welche nur in KONTAKT mit der Hausgemeinschaft oder einer Partei der Hausgemeinschaft nutzbar sind, da diese keine individuelle Koch-, Aufenthalts- oder Sanitärzone aufweisen. Hierfür nutzen Gäste entweder die Gemeinschaftsräume im EG, das Hausbad im DG oder die Individualbereiche der gastgebenden Hauspartei. Dafür lassen sich die Gästezimmer über das PLUS-Zimmer auf selbstverständliche Weise an die Parteien der PLUS-Wohnungen anbinden, so dass diese temporär wachsen oder schrumpfen können.
BASIS wohnen - Durch Auflösung des PLUSzimmers oder des KONTAKTzimmers können PLUSwohnungen zu Basiswohnungen herkömmlichen Standards umgewandelt werden. Die jeweils an den Stirnseiten des Gebäudes angeordneten großen Wohnungen können durch Annexion der Räume zu einer marktüblichen 3-Zi-Wohnung mit ca. 75m2 für 3 Personen oder zu 4-Zi-Wohnung mit den ca. 90m2 Wohnfläche angepasst werden.





